Versetzung der Ortsdurchfahrts-Grenzen und Aufhebung der Bauverbotszone in Leinach

021 - 21.03.2024

Versetzung der Ortsdurchfahrts-Grenzen und Aufhebung der Bauverbotszone in Leinach: Ortsteile wachsen zusammen

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat nach intensiver Prüfung mit gestrigem Bescheid die Bauverbotszone in der Freistrecke zwischen Ober- und Unterleinach aufgehoben. Die Ortsdurchfahrtsgrenzen wurden so versetzt, dass der neue, durchgehende Erschließungsbereich der Staatsstraße St 2310 und der Kreisstraße WÜ 32 das vor vielen Jahren beschlossene Zusammenwachsen der beiden Dorfgemeinschaften Unter- und Oberleinach sinnvoll abrundet. Damit ist ein Schlusspunkt unter die Vereinigung der beiden Leinachtal-Gemeinden im Zuge der Gebietsreform vor 45 Jahren gesetzt. Leinach wird mit dieser Entscheidung in die Lage versetzt, leichter zukunftsweisende Maßnahmen für die Weiterentwicklung im neuen Erschließungsbereich anzugehen.

Die Regierung von Unterfranken bedankt sich bei allen Beteiligten, die sich intensiv für die Versetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in Leinach eingesetzt haben. Durch die konstruktive Zusammenarbeitet zwischen Gemeinde, Staatlichem Bauamt und Regierung konnte letztlich eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden.

Den endgültigen Vollzug erfährt dieser Bescheid mit der Eintragung ins Straßenverzeichnis durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.


Bild: Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann (2.v.r.) übergab den Bescheid an Arno Mager (2.v.l.), 1. Bürgermeister der Gemeinde Leinach, im Beisein von Roman Zirngibl (l.), Leiter des Bereichs Planung und Bau der Regierung von Unterfranken, und Stefan Arzberger (r.), Leiter des Sachgebiets Straßenbau der Regierung von Unterfranken. (Foto: Nicolas Rupp / Regierung von Unterfranken)