Zivilschutz; Rückabwicklung von Schutzräumen

Die im Zusammenhang mit den Zivilschutzaufgaben des Bundes errichteten Schutzräume werden - soweit sie der Bund nicht mehr für Zivilschutzzwecke benötigt - im Rahmen eines vom Bund vorgegebenen Verfahrens der Rückabwicklung auch aus der Zivilschutzbindung entlassen.