Rechtsreferendarausbildung

Die Regierung von Unterfranken leitet die Gesamtausbildung der Rechtsreferendare ihres Bezirks während der Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung. Sie ist damit zuständig für die Belange der Referendare vom neunten bis einschließlich zwölften Ausbildungsmonat.

Daneben besteht die Zuständigkeit während des Pflichtwahlpraktikums, wenn eines der Berufsfelder 2 (Verwaltung), 4 (Wirtschaft), 5 (Arbeits- und Sozialrecht) oder 7 (Steuerrecht) gewählt worden ist.

Bitte beachten Sie unsere Geschäftszeiten:
Dienstag  - Donnerstag von 8:00 - 12:30 Uhr
Montag und Freitag nur nach telefonischer Voranmeldung

Rechtsgrundlagen

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO),
Deutsches Richtergesetz (DRiG)

Reisekosten und Trennungsgeld

Die Formulare für Reisekosten und Trennungsgeld finden Sie direkt beim Landesamt für Finanzen und sind dort auch einzureichen.
Auskünfte hierzu erteilt ausschließlich das (Tel: 0961/6312-01).

Sozialversicherungspflicht durch von privaten Ausbildern in Anwaltstation und Pflichtwahlpraktikum gezahlte Zusatzvergütungen

Die Formulare für die Freistellungsvereinbarung und das dazugehörige Informationsblatt finden Sie direkt auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamts.

Weitere Informationen

Online-Formulare

Zum Ausfüllen und Speichern der Formulare muss der Acrobat-Reader auf ihrem PC installiert sein. Der PDF-Betrachter im verwendeten Browser muss hierzu deaktiviert werden.

Weitere Downloads