Erklärung zur Barrierefreiheit

Unsere Internetseite ist für alle Menschen da. Bürgerinnen und Bürger mit besonderen Bedürfnissen sollen so gut wie möglich an Informationen gelangen und sich auf unseren Internetseiten gut zu Recht finden können.

Das Internetangebot der Regierung von Unterfranken wurde daher realisiert nach den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV), der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) und des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG).

Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen oder Sie auf sonstige Barrieren auf unseren Seiten stoßen, dann wenden Sie sich bitte mit einer Beschreibung, wo Ihnen die Barriere aufgefallen ist, an die folgende Adresse. Wir werden dann versuchen, Ihnen eine andere Lösung anzubieten.

Regierung von Unterfranken
Pressestelle
Peterplaz 9
97070 Würzburg

Telefon +49 931 380-1113

 

In vielen Fällen sollte es jedoch schon genügen, von den folgenden Funktionen Gebrauch zu machen, die wir für eine möglichst barrierearme Kommunikation zur Verfügung stellen:

Schriftgröße und Kontrast

Sie können die Schrift nicht gut erkennen, zum Beispiel weil sie zu klein oder zu hell ist? Dann verändern Sie Schriftgröße und Kontrast, in dem Sie ganz oben auf der Seite links in der Menüleiste auf das Symbol „Aa“ für Schriftgröße sowie das „Halbkreis“-Symbol für Kontrast klicken.

Vorlesefunktion

Mittlerweile bieten verschiedene Betriebsysteme bzw. Browser eine eigene Vorlesefunktion an (z.B. Apple/IOS bzw. Microsoft Edge Browser). Sofern Sie kein eigenes Vorleseprogramm installiert haben, können Sie diese Möglichkeiten nutzen.

Leichte Sprache

Eine Übersicht unserer Internetseiten können Sie sich als Zusammenfassung in sogenannter Leichter Sprache anzeigen lassen. Leichte Sprache ist nicht so schwierig zu lesen und zu verstehen. Für Leichte Sprache klicken Sie ganz oben auf der Seite links in der Menüleiste „Barrierefreiheit“ auf das Symbol „Papier“. Dadurch öffnet sich ein neues Fenster mit einer leichter zu verstehenden Zusammenfassung.

Gebärdensprache

Wie unser Internetangebot funktioniert und wo welche Informationen zu finden sind, das wird in einem Gebärdensprachvideo erklärt. Auch dieses Video können Sie auf jeder unserer Seiten ganz oben über den „Hände“-Button aufrufen. Sie gelangen so in den Bayernkanal auf YouTube.de, in dem das Video abgespielt wird.

Barrierefreiheit von PDF-Dateien

PDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form angeboten werden können. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist bei einem derart großen Informationsangebot eine echte Herausforderung, der wir uns aber gerne stellen.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail:
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Abschließender Hinweis: Diese Erklärung wurde zuletzt am 02.11.2023 überprüft.