Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau
Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung und die Sanierung von SchieÃsportstätten der Schützenvereine, die die Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinien erfüllen und die der Verein für den unmittelbaren Sportbetrieb seiner Mitglieder benötigt.
Zweck
Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, ihre Sportstätten in eigener Initiative zu errichten und zu tragen.
Gegenstand
Es werden Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Sportstätten der Vereine, gegebenenfalls auch der Erwerb eines Objektes sowie Generalsinstandsetzungen gefördert. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen dem unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder dienen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Schützenvereine, die Mitglied des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. oder des Oberpfälzer Schützenbundes e.V. (OSB) sind.
Art und Höhe
Die Zuwendungen werden zur Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt.
Der maximale Fördersatz beträgt dabei 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, davon bis zu 20 Prozent als Zuschuss und bis zu 10 Prozent als zinsvergünstigtes Darlehen. Bei zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer Höhe von 250.000 Euro ist bei Verzicht auf die Darlehensförderung ein deutlich schnelleres und vereinfachtes Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren vorgesehen.
- Regierung von Unterfranken - Kommunale Angelegenheiten
Ansprechpartner
Förderung von Schützenvereinen
Telefon +49 (0)931 380-1135
Fax +49 (0)931 380-2135
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Wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist der nachgewiesene Bedarf an den geplanten Sportstätten und die Nutzung entsprechend dem der Förderung zugrunde liegenden Zweck. Alle Vorhaben werden deshalb einer kriteriengeleiteten Prüfung unterzogen, die durch Gewichtung qualitativer Aspekte eine differenzierte Bewertung der Förderfähigkeit beantragter MaÃnahmen erlaubt.
Wichtige und unverzichtbare Fördervoraussetzung sind unter anderem die Trägerschaft des antragstellenden Vereins hinsichtlich aller beantragten BaumaÃnahmen sowie grundsätzlich das Eigentum beziehungsweise ein Erbbaurecht an den Förderobjekten. Vergaberecht ist zu beachten; bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro (alle öffentlichen Förderungen) sind die Vereine von den strengen formalen Vorgaben des Vergaberechts entbunden. Die allgemein gültigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen wie zum Beispiel zur Genehmigung eines gegebenenfalls vorzeitigen MaÃnahmebeginns, der Mindesteigenanteil von 10 Prozent sowie die Kriterien zur Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten sind in den Sportförderrichtlinien konkretisiert.
Förderanträge der Schützenvereine sind beim Bayerischen Sportschützenbund e.V. oder beim Oberpfälzer Schützenbund e.V. (OSB) vorzulegen und werden von dort an die zuständige Regierung zur Bearbeitung weitergeleitet.
Die Regierungen sind für die verwaltungsmäÃige Prüfung des Antrages des einzelnen Schützenvereines zuständig. Nach erfolgter positiver Prüfung wird die Höhe des staatlichen Zuschusses für das Bauvorhaben festgesetzt.
keine
- Kostengliederung (Kostenschätzung)
- Finanzierungsplan
Aufstellung über die voraussichtlich anfallenden Kosten - Bestätigung zur Sicherstellung der Zwischenfinanzierung
- Gesicherter Nachweis der Förderung anderer Zuwendungsgeber
- ggf. weitere Unterlagen
Die jeweils notwendigen Unterlagen zur baufachlichen und förderrechtlichen Prüfung durch die Bewilligungsstelle hängen vom jeweiligen Vorhaben ab und sind deshalb vom Bayerischen Sportschützenbund e. V. zu erfragen.
- Antragsunterlagen für den SchieÃstättenbau
- Verwendungsnachweis Förderung von vereinseigenem Sportstättenbau (Sportförderung Schützen) (Empfänger: Kommunale Angelegenheiten)
- Auszahlungsantrag Förderung von vereinseigenem Sportstättenbau (Sportförderung Schützen) (Empfänger: Kommunale Angelegenheiten)
- Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau im SchieÃsport
Sie können eine Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau im SchieÃsport online beantragen.
Leider steht die Anmeldung über das ELSTER-Unternehmenskonto derzeit noch nicht zur Verfügung. Sie müssen sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis oder dem persönlichen authega- oder ELSTER-Zertifikat anmelden.
- Sportförderrichtlinien - SpotFöR - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien ̶ SportFöR) vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Anlage 2 zu Art. 44 BayHO)
- Baufachliche Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (BayZBau, Anlage 4 zu Art. 44 BayHO)
- Anlage 4a zu Art. 44 BayHO
- Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau, Anlage 4b zu Art. 44 BayHO)
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage