Raumordnungspläne benachbarter Bundesländer; aktuelle Anhörungen

Raumordnungspläne benachbarter Planungsräume innerhalb des Bundesgebiets sind gemäß Bayerischem Landesplanungsgesetz (BayLplG) aufeinander abzustimmen.

Wird ein Raumordnungsplan eines anderen Bundeslandes, von dem Auswirkungen auf die unterfränkischen Regionen zu erwarten sind, mit der obersten Landesplanungsbehörde oder einem Regionalen Planungsverband (beteiligte Stelle) abgestimmt, so ist gemäß Artikel 16 Absatz 4 Sätze 2 und 3 BayLplG die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Hierfür ist der abzustimmende Raumordnungsplan mit Begründung und den im Rahmen der Umweltprüfung erstellten Unterlagen bei der höheren Landesplanungsbehörde auszulegen und für die Dauer der Auslegung, d.h. mindestens einen Monat, in das Internet einzustellen.