Raumordnungspläne benachbarter Bundesländer; aktuelle Anhörungen
Raumordnungspläne benachbarter Planungsräume innerhalb des Bundesgebiets sind gemäß Bayerischem Landesplanungsgesetz (BayLplG) aufeinander abzustimmen.
Wird ein Raumordnungsplan eines anderen Bundeslandes, von dem Auswirkungen auf die unterfränkischen Regionen zu erwarten sind, mit der obersten Landesplanungsbehörde oder einem Regionalen Planungsverband (beteiligte Stelle) abgestimmt, so ist gemäß Artikel 16 Absatz 4 Sätze 2 und 3 BayLplG die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Hierfür ist der abzustimmende Raumordnungsplan mit Begründung und den im Rahmen der Umweltprüfung erstellten Unterlagen bei der höheren Landesplanungsbehörde auszulegen und für die Dauer der Auslegung, d.h. mindestens einen Monat, in das Internet einzustellen.
Aktuelle Anhörungen
Fortschreibung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar
Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie sowie zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2023 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie sowie zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beschlossen.
In Unterfranken grenzt lediglich der südliche Landkreis Miltenberg an das Gebiet der Region Rhein-Neckar an (hier: Neckar-Odenwald-Kreis). Am Verfahren wurde daher der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain beteiligt. Im Auftrag des Regionalen Planungsverbandes Bayer. Untermain übernimmt die Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung und Bekanntmachung im Regierungsamtsblatt sowie hier auf der Homepage).
Die Planentwürfe werden in der Zeit vom 22.03.2024 bis 26.04.2024 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931/380-1214 erforderlich.
Die für Unterfranken einschlägigen Planentwürfe können hier eingesehen und heruntergeladen werden. Hinweis: Einige Dokumente benötigen auf Grund ihrer Dateigröße etwas mehr Zeit zum Anzeigen im Browser:
Windenergie:
- Plansätze und Begründung [Dateiformat: pdf]
- Raumnutzungskarte Blatt Ost [Dateiformat: pdf]
- Übersichtskarte_A3_VRG_Windenergie [Dateiformat: pdf]
- Umweltbericht [Dateiformat: pdf]
Diese und weitere Dokumente sind auch im Internet auf der Seite der Metropolregion Rhein-Neckar abrufbar:
https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/windenergie
Photovoltaik:
- Plansätze und Begründung [Dateiformat: pdf]
- Raumnutzungskarte Blatt Ost [Dateiformat: pdf]
- Umweltbericht [Dateiformat: pdf]
Diese und weitere Dokumente sind auch im Internet auf der Seite der Metropolregion Rhein-Neckar abrufbar:
https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/photovoltaik
Stellungnahmen zu den Teilregionalplänen Windenergie bzw. Freiflächen-Photovoltaik des Regio-nalplans Rhein-Neckar können bis zum 29.04.2024 gegenüber dem Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain abgegeben werden. Es wird um Zusendung der Stellungnahme möglichst per E-Mail an Regionaler-Planungsverband@lra-ab.bayern.de als PDF- oder WORD-Dokument gebeten. Alternativ kann die Stellungnahme per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain (1), c/o Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg gerichtet werden.
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Teilfortschreibung LEP Thüringen
Öffentlichkeitsbeteiligung: Zweiter Entwurf Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Thüringen
Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum ersten Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen wurde dieser auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Hinweise überarbeitet.
Am 16. Januar 2024 hat die Thüringer Landesregierung nun den zweiten Entwurf der o. g. Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen beschlossen und zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freigegeben.
Gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in der Zeit vom 22. Februar 2024 bis 21. März 2024 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931/380 1214 erforderlich.
Auch ist der Planentwurf im genannten Zeitraum über die Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (https://fortschreibung-lep.thueringen.de) und über die Internetseite der Landesentwicklung Bayern (Landesentwicklungsprogramm - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de) ) abrufbar.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Prinzregentenstraße 28, 80538 München) bis zum 21. März 2024. Die Äußerung kann auch elektronisch erfolgen (E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de). Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
- Regierung von Unterfranken - Raumordnung, Landes- und RegionalplanungHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1396Fax 0931/380-2396E-Mail
mailto:wirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.de
- Regionalplan Heilbronn-Franken: Regionalverband Heilbronn Franken
- Regionalplan Rhein-Neckar: Verband Region Rhein-Neckar
- Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan: Regierungspräsidium Darmstadt / Regionalverband FrankfurtRheinMain. Der Regionalplan Südhessen bildet zusammen mit dem Regionalen Flächennutzungsplan im Ballungsraum FrankfurtRheinMain ein Planwerk
- Regionalplan Nordhessen: Regierungspräsidium Kassel
- Regionalplan Südwestthüringen: Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
- Raumordnung und Landesplanung Thüringen
- Landesentwicklungsplan Hessen
- Landesentwicklungsplan Baden Württemberg