Schulinterne Lehrerfortbildung; Beantragung von Finanzmitteln durch Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen
Für die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen können Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei den Regierungen Finanzmittel beantragen.
Die Regierungen unterstützen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei der Durchführung schulinterner Fortbildungsmaßnahmen durch Zuschüsse für Referentenhonorare und Fahrtkosten.
Es werden vorrangig Maßnahmen bezuschusst, die geeignet sind, den Prozess der inneren Schulentwicklung vor Ort zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere die Begleitung und Betreuung von Schulen bei Zielfindungs- und Zielumsetzungsprozessen z.B. nach externer oder interner Evaluation oder im Rahmen der Umsetzung der des schuleigenen Medienkonzepts.
- Regierung von Unterfranken - Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Ansprechpartner
Schulinterne Lehrerfortbildung; Beantragung von Finanzmitteln
Telefon +49 (0)931 380-1308
Fax +49 (0)931 380-2308
E-Mail schulwesen@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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Ein Antrag für Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung ist rechtzeitig vor der Durchführung der Maßnahme bei der Regierung (im Bereich der Grund- und Mittelschulen: jeweils über das Staatliche Schulamt) einzureichen.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Lehrerfortbildung in Bayern - Bekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 9. August 2002 Nr. III/7-P4100-6/51011
- Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung - Bekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 5. Dezember 2002 Nr. III/7-P4100-6/114545