Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.07.2025 bayernweit die Regierung von Oberbayern für die Erteilung der Approbation bei Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz zuständig ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern: Link

Bei einem Studienabschluss in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken erteilt weiterhin die Regierung von Unterfranken die Approbation.

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.