Bauarbeiterschutz und Sprengwesen

Das Dezernat 21 führt Aufsicht über die Einhaltung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften auf Baustellen in Unterfranken. Durch gezielte Baustellenrevisionen und Vollzug der Baustellenverordnung sorgen die Baustelleninspektoren der Gewerbeaufsicht für eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Beim Vollzug der Gefahrstoffverordnung wird bei Bauvorhaben die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren beim Umgang mit baurelevanten Gefahrstoffen -z.B. Asbest- überwacht.
Das Dezernat 21 überwacht Betriebe die gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder Handel betreiben. Entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen des Sprengstoffgesetzes erteilt das Dezernat Erlaubnisse für Betriebe oder Läger. Das Dezernat stellt auf Antrag Befähigungsscheine (sprengrechtliche Führerscheine) für Sprengberechtigte und Pyrotechniker aus. Hierbei werden Fachkundenachweise und persönliche Zuverlässigkeit entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wiederkehrend überprüft. Gewerbliche Sprengungen und Feuerwerke werden nach den gesetzlich geregelten Anzeigeverfahren überwacht. Die Einhaltung geltender Schutzvorschriften für Menschen und Sachgüter ist hierbei Maßstab für den staatlichen Überwachungsauftrag.