Kompetenzzentrum Stoffliche Marktüberwachung

Das Dezernat 4 ist für den Vollzug der REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung bayernweit zuständig. REACH steht dabei für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Ein wichtiges Ziel der REACH-Verordnung ist, alle Chemikalien in der EU zu registrieren und dabei ihr Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt zu bewerten. Damit soll die Chemikaliensicherheit erhöht und der Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz verbessert werden. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt sind die rechtlichen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien durch die sogenannte GHS-CLP-Gesetzgebung (kurz Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals). Ziel dieser Gesetzgebung ist es, erstmals ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen. Überall dort wo dieses global harmonisierte System eingeführt wird, sei es in China, Indien, den USA oder in Europa, werden Chemikalien in Zukunft nach einheitlichen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet. Was zum Beispiel giftig oder umweltgefährlich ist, trägt dann überall das gleiche Gefahrensymbol.