Gemeinde Kleinostheim erhält 156.500 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges und eines Einsatzleitwagens

015 - 10.01.2020

Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Kleinostheim 156.500 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 und eines Einsatzleitwagens ELW 1 für die Freiwillige Feuerwehr Kleinostheim

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Kleinostheim (Landkreis Aschaffenburg) 156.500 Euro für den Kauf eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 (anteilig: 125.000 Euro) und eines Einsatzleitwagens ELW 1 (anteilig: 31.500 Euro) für die Freiwillige Feuerwehr Kleinostheim bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahmen werden ein Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 mit Baujahr 1998 und ein Mehrzweckfahrzeug MZF mit Baujahr 2007 ersetzt.

Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 mit seiner Besatzung von neun Personen ist für die selbstständige Brandbekämpfung, zum Fördern von Löschwasser und zur Durchführung technischer Hilfeleistungen konzipiert. Neben der feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (9 Einsatzkräfte) ist auch eine festgelegte Standard-Zusatzbeladung „Technische Hilfeleistung“ vorhanden. Es verfügt über eine vom Fahrzeugmotor angetriebene, fest eingebaute Kreiselpumpe und eine Schnellangriffseinrichtung oder Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe. Der eingebaute Löschwasserbehälter hat eine Kapazität von mindestens 1.600 Liter. Das Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von 16.000 kg.

Bei dem Einsatzleitwagen ELW 1 handelt es sich um ein Fahrzeug mit maximal 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und drei Personen Besatzung. Ausgestattet ist es mit zwei Sitzbänken und einem Tisch und verfügt über verschiedene Funkgeräte und weitere Kommunikationsmittel. Es dient sowohl der überörtlichen Feuerwehr-Einsatzleitung als auch einer zweiten Örtlichen Einsatzleitung bei Großschadensereignissen und Katastrophen für eine gemeinsame Einsatzleitung. Zudem wird es für die Führung von Feuerwehr-Hilfeleistungskontingenten der überörtlichen Katastrophenhilfe in Bayern und der länderübergreifenden Katastrophenhilfe im Bundesgebiet eingesetzt.

Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.