Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

062 - 22.03.2021

Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Regierung von Unterfranken bewilligt dem Landkreis Würzburg 90.000 Euro für die Gründung eines Atemschutzgerätepools für Feuerwehren zusammen mit nahezu allen kreisangehörigen Gemeinden

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat dem Landkreis Würzburg eine Förderung von 90.000 Euro für ein Kooperationsprojekt auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens bewilligt. Konkreter Gegenstand der Projektförderung ist die gemeinsame Gründung eines Atemschutzgerätepools für Feuerwehren durch den Landkreis Würzburg und nahezu allen kreisangehörigen Gemeinden. Die im Rahmen des Feuerwehrwesens bestehende Aufgabe der Beschaffung, Wartung und Bereitstellung von Atemschutzgeräten wird damit auf innovative Weise gemeinsam wahrgenommen. Aufgrund der dabei entstehenden Synergieeffekte kann diese für die Sicherheit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren wichtige Leistung effizienter und hochwertiger erbracht werden.

Grundlage der Förderung ist die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Die Regierung von Unterfranken hat die Kooperation als vorbildhaft und förderungswürdig anerkannt. Die Förderung des Landkreises Würzburg beträgt 85% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höchstgrenze der Fördersumme von 90.000 Euro. Die Höchstgrenze wurde bei zuwendungsfähigen Kosten von rund 736.000 Euro ausgeschöpft.

Die staatliche Förderung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.