Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Hasloch insgesamt 47.800 Euro

115 - 15.06.2023

Förderung der unterfränkischen Feuerwehren: Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Hasloch insgesamt 47.800 Euro für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 für die Freiwillige Feuerwehr Hasselberg

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Hasloch (Landkreis Main-Spessart) insgesamt 47.800 Euro für den Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W (anteilig 42.700 Euro) und einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 (anteilig 5.100 Euro) für die Freiwillige Feuerwehr Hasselberg bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme werden ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF, Baujahr 1990, und eine Tragkraftspritze TS 8/8, Baujahr 1971, ersetzt.
 
Das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer Tragkraftspritze, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter mit einem nutzbaren Inhalt von 500 – 750 l und einer feuerwehrtechnischen Beladung einschließlich Atemschutzgeräten. Es dient überwiegend der Brandbekämpfung sowie der Förderung von Wasser. Mit der Besatzung von maximal 6 Personen (Staffel) bildet das Fahrzeug eine selbstständige taktische Einheit. Die maximal zulässige Gesamtmasse des TSF-W beträgt 7.500 kg.

Tragkraftspritzen sind mobile Feuerlöschkreiselpumpen, die vorwiegend auf Tragkraftspritzenfahrzeugen mitgeführt werden. Zusätzlich ist es möglich, eine fest eingebaute Fahrzeugpumpe auf Löschfahrzeugen durch eine Tragkraftspritze als Einschubgerät zu ergänzen. Bei einer Masse von maximal 200 kg kann sie von 4 Personen getragen werden. Die Nennförderleistung einer PFPN 10-1000 beträgt bei einem Ausgangsdruck von 10 bar 1.000 l Wasser pro Minute. Tragkraftspritzen werden zum Beispiel dann eingesetzt, wenn eine Wasserentnahmestelle – z.B. ein Bach oder Teich – mit dem Löschfahrzeug nicht direkt anzufahren ist. Ein weiterer Zweck ist der Einsatz als Verstärkerpumpe bei Wasserförderungen über längere Strecken, wenn das Löschfahrzeug nicht an der Wasserentnahmestelle verbleiben soll.

Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.