Jahresbilanz 2023 – Arbeitsunfälle in Unterfranken

005 - 23.01.2024

Jahresbilanz 2023 – Arbeitsunfälle in Unterfranken: Unkontrolliert bewegende Lasten und eine Rüttelplatte – tödliche Unfallursachen im Jahr 2023

Bayerische Gewerbeaufsicht

Würzburg (ruf) – Im Jahr 2023 haben sich in unterfränkischen Betrieben und auf Baustellen vier tödliche Arbeitsunfälle ereignet.

Die Untersuchung von Arbeitsunfällen gehört zum Alltag der unterfränkischen Gewerbeaufsicht. Meist wird eine Meldung über einen Arbeitsunfall mit mittleren, schweren oder gar tödlichen Verletzungen durch die Polizei übermittelt. Insgesamt sind mehrere Akteure an der Unfalluntersuchung beteiligt: Die Berufsgenossenschaft begutachtet den Unfallhergang seitens des Versicherungsträgers. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Hinblick auf Straftaten (Tötung, Körperverletzung und Sachschaden) und die Gewerbeaufsicht agiert als staatliche Überwachungsbehörde in Sachen Arbeitsschutz, ordnet bei Bedarf im betroffenen Betrieb Maßnahmen an und gibt ihre Erkenntnisse, sofern gefordert, an die Staatsanwaltschaft weiter. Wegeunfälle, die auf dem direkten Weg von Zuhause zur Arbeitsstätte oder zurück passieren, gelten ebenfalls als Arbeitsunfälle und sind über die Berufsgenossenschaft versichert, werden jedoch von der unterfränkischen Gewerbeaufsicht nur in einzelnen Fällen untersucht.

Im Jahr 2023 sind 170 (2022: 191 Fälle; 2021: 231 Fälle; 2020: 58 Fälle) solcher polizeilichen Meldungen bei dem unterfränkischen Gewerbeaufsichtsamt in Würzburg eingegangen. Unter diesen Meldungen waren auch vier Unfälle mit tödlichem Ausgang: 

  • Bei Ausschalungsarbeiten einer Kelleraußenwand fiel ein ca. 150 kg schweres Schalungselement um und erfasste einen 35-jährigen Maurer, die dabei entstandenen Verletzungen waren leider tödlich.
  • Ein 61-jähriger Bauarbeiter wurde während Planierarbeiten in einer schmalen, langgezogenen Baugrube durch eine Rüttelplatte gegen die Baugrubenwand gedrückt und lebensgefährlich verletzt. Alle unternommenen medizinischen Maßnahmen konnten den Tod des Betroffenen nicht verhindern und er verstarb einen Monat später im Krankenhaus.
  • Während der Montage eines Holzständerhauses wurde die erste Holzständerwand mittels Kran und Anschlagmittel verhoben, dabei löste sich einer der Aufhängungspunkte (spezielle, direkt ins Holz gebohrte Lastaufnahmemittel). Dies führte dazu, dass sich die komplette Wand vom Lastaufnahmemittel und somit auch vom Kran löste. Der Verunfallte wurde von der 1,8 Tonnen schweren Fertigwand erfasst und lebensgefährlich verletzt. Leider verstarb der 18-jährige Zimmerer in Ausbildung einen Monat später im Krankenhaus.
  • Ein 65-jähriger Lagermitarbeiter verlud mithilfe eines Brückenkrans 1,3 Tonnen schwere Bündel 6 Meter langer Stahlrohre, als eines der Bündel, die sich noch auf der erhöhten Lagerfläche befanden, rutschte und ihn einklemmte. Der Mitarbeiter konnte zwar von der eingetroffenen Feuerwehr nach kurzer Zeit aus der Situation befreit werden, verstarb leider aber unmittelbar danach im Krankenhaus an seinen Verletzungen.

Alle vier stattgefundenen tödlichen Unfälle haben leider einen gemeinsamen Nenner – sich unkontrolliert bewegende Lasten bzw. eine schwere Maschine.

Schwere und tödliche Unfälle werden häufig unter anderem dadurch verursacht, dass aufwändigere aber sichere Arbeitsweise nicht befolgt wird. Die vermeintliche finanzielle oder zeitliche Ersparnis fordert jedoch am Ende den Höchstpreis – ein Menschenleben. Ist man täglich bei der Arbeit Gefahren ausgesetzt, tritt ein gewisser „Gewöhnungseffekt“ ein, die Achtsamkeit lässt nach und das führt früher oder später zu Unfällen. 

Jeder dieser Unfälle hat noch zusätzlich schwer zu beziffernde Folgen für die Angehörigen, Freunde und Kollegen. Aus der Sicht der Gewerbeaufsicht sind vor allem unmittelbare Zeugen – oft sind es Arbeitskollegen – solcher schweren Unfälle als Mitverletzte zu betrachten, auch wenn die Verletzungen rein seelischer Natur sind. 

Die Zahl der Unfälle bei der Arbeit mit tödlichem Ausgang in Unterfranken liegt seit 20 Jahren im einstelligen Bereich und folgt der deutschlandweiten Entwicklung. In den letzten 40 Jahren hat sich die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt mehr als halbiert. 

Das Bewusstsein für Gefährdungen am Arbeitsplatz spielt eine maßgebliche Rolle in der Festlegung der Schutzmaßnahmen und des Verhaltens bei der Arbeit. Der Rückgang der tödlichen Verletzungen bei der Arbeit ist auch auf ein höheres Arbeitsschutzniveau zurückzuführen, welches auf verbesserten Arbeitsschutzgesetzen und einer erfolgreichen Präventionsarbeit basiert. Ferner ist die qualitative Verbesserung der (auch innerbetrieblichen) Rettungsmaßnahmen und der unfallmedizinischen Versorgung für das Erhalten vieler Leben verantwortlich.

Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann warnt jedoch davor, angesichts dieser Erfolge in den Bemühungen nachzulassen: „Dieser Rückgang der Unfallzahlen ist kein Selbstläufer. Er sollte vielmehr Ansporn sein, auch zukünftig wachsam zu sein und das Thema Arbeitsschutz im Betrieb und auf Baustellen nicht zu vernachlässigen.“

Weitergehende Informationen zum Thema Arbeitsschutz erhalten Sie im Internet unter  http://www.stmas.bayern.de//arbeitsschutz/index.php oder beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken.