Eisenbahn des Bundes; Durchführung von Anhörungsverfahren für Baumaßnahmen in Unterfranken mit Antragseingang bis 06.12.2020

Betriebsanlagen einer Eisenbahn dürfen in der Regel nur gebaut oder geändert werden, wenn hierfür ein eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde. Ausnahmen regelt das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG). Zuständige Behörde für Planfeststellungsverfahren im Bereich der Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt. Wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, so findet in dessen Rahmen ein Anhörungsverfahren statt, an dem die Öffentlichkeit beteiligt wird.