Naturschutzgebiet; Festsetzung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
- Regierung von Unterfranken - Naturschutz
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Ausweisung des Naturschutzgebietes „Gustavsee“ in der Gemarkung Großwelzheim der Gemeinde Karlstein, Landkreis Aschaffenburg
Die Regierung von Unterfranken beabsichtigt, das bestehende Naturschutzgebiet „Vogelschutzgebiet Gustavsee“ zu erweitern. Der nordwestlich des Gemeindeteils Großwelzheim der Gemeinde Karlstein, Landkreis Aschaffenburg, zwischen dem Main und der Staatsstraße 3308 gelegene See nebst angrenzender Uferbereiche soll insgesamt unter der Bezeichnung „Gustavsee“ als Naturschutzgebiet geschützt werden. Das geplante Naturschutzgebiet liegt in der Gemarkung Großwelzheim der Gemeinde Karlstein und hat eine Gesamtfläche von 35,5 ha. Die Lage des Naturschutzgebietes kann aus den als Anlage zum Verordnungsentwurf beigefügten Schutzgebietskarten ersehen werden (siehe unten Link).
Alle betroffenen Kommunen sowie die sonstigen beteiligten Stellen wurden in einem Anhörungsverfahren zum geplanten Verordnungserlass gehört. Zudem findet eine Bürgerbeteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung beim Landratsamt Aschaffenburg und der Gemeinde Karlstein statt. Ort und Zeitraum der Auslegung werden von diesen Stellen ortsüblich bekannt gemacht. Bedenken und Anregungen können während der Dauer der Auslegung dort vorgebracht werden.
Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gustavsee“
Verordnungsentwurf mit Anlage 1 - Karte M 1:25.000 und Anlage 2 - Karte M 1:5.000
Die Bereitstellung dieser Informationen ist eine Serviceleistung der Regierung von Unterfranken. Nur die in der ortsüblichen Bekanntmachung des Landratsamtes Aschaffenburg und der Gemeinde Karlstein enthaltenen Angaben und die bei diesen Stellen öffentlich ausgelegten Unterlagen sind rechtsverbindlich. Bedenken und Anregungen können ausschließlich im Rahmen der öffentlichen Auslegung während der Dauer der Auslegung bei diesen Stellen oder bei der Regierung von Unterfranken vorgebracht werden.